SC Mörslingen
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Rigo - Party 2023


Endlich ist es wieder soweit.

Der Open Air Klassiker im Landkreis Dillingen ist zurück mit


DJSPIRIT


Wir blicken zurück auf 20 Jahre Rigo.


Eine kombination aus 20 Jahre Rigo und
100 Jahre Landjugend im Festzelt auf dem
Sportgelände des SCM.


Ihr wollt frische Cocktails und coole Drinks?


Ihr wollt den Alltag vergessen und hemmungslos feiern?

Dann seid ihr hier genau richtig!!!


Am 23.06.2023

Einlass ab 21:00 Uhr



WICHTIGE HINWEISE:


Einlass ab 16 Jahren.

Jugendliche U18 Einlass nur mit


 Aufsichtsformular!!


Die „erziehungsbeauftragte Person“

im Jugendschutzgesetz

 

Durch die „erziehungsbeauftragte Person“ gibt es für junge Menschen mehr Freiräume für den Besuch öffentlicher Veranstaltungen. Diese

Regelung berücksichtigt einerseits das veränderte Freizeitverhalten von Jugendlichen und stärkt andererseits die elterliche Verantwortung.

Folgende Hinweise sollten Eltern, Veranstalter und Gewerbetreibende beachten.

 

Wer kann „erziehungsbeauftragte Person“ sein?


Die erziehungsbeauftragte Person nimmt über eine Vereinbarung mit den Eltern/der personensorgeberechtigten Person zeitweise

Erziehungsaufgaben wahr. Sie muss volljährig sein und über eine entsprechende Autorität verfügen. Es kann sich hierbei beispielsweise

handeln um

• Erzieher/innen, Pädagogen in Einrichtungen

• Betreuer/innen in Vereinen

• Lehrer/innen, Ausbilder/innen

• Großeltern, Verwandte, Freunde der Eltern.

 

Nach den Vollzugshinweisen des Arbeits- sowie Innenministeriums zum Jugendschutz vom März 2007 sind Personen im Partnerschaftsverhältnis, also zum Beispiel die volljährige Freundin oder

der volljährige Freund, ein Kamerad oder Bekannter nicht geeignet, die Erziehungsbeauftragung zu übernehmen. Hier besteht kein Autoritätsverhältnis, das mit Blick auf die verantwortungsvolle Aufgabe dringend notwendig ist.


Empfehlungen für Eltern


• Sie sollten der erziehungsbeauftragten Person persönlich vertrauen können.

• Die erziehungsbeauftragte Person sollte genügend eigene Reife und Autorität besitzen, um dem jungen Menschen Grenzen setzen zu können (z. B. Alkohol, Rauchen), ihn zu leiten und zu lenken.

• Sprechen Sie eine konkrete, zeitliche begrenzte Beauftragung in schriftlicher Form, z. B. auf der

Kopie eines Ausweisdokumentes oder über unseren Vordruck aus.

• Treffen Sie klare Vereinbarungen auch zur Rückkehrzeit.

• Die Verantwortung bleibt trotz Erziehungsbeauftragung weiterhin bei den Eltern - auch hinsichtlich Aufsichtspflicht und haftungsrechtlicher Folgen.

 

Hinweise für Veranstalter und Gewerbetreibende


• Ist die erziehungsbeauftragte Person zur Ausübung der Aufgabe nicht in der Lage - zum Beispiel wegen Alkoholisierung oder fehlendem Autoritätsverhältnis - so kann sie, auch wenn eine entsprechende Vereinbarung vorliegt, nicht als erziehungsbeauftragte Person handeln. Der

Zutritt/Aufenthalt kann dem minderjährigen Jugendlichen somit nicht gestattet werden.

• Regeln Sie im Hausrecht beziehungsweise in Ihrer Hausordnung, wie Sie die Erziehungsbeauftragung

prüfen werden. Rückversichern Sie sich im Zweifelsfall telefonisch bei den Eltern.

• Lokal- und Diskobetreiber können die Erziehungsbeauftragung nicht übernehmen

(Interessenkollision).

Jugendschutzgesetz

Aufsichtsformular